Rückkehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen, eingereicht am 01

1. Definitionen

1.1 Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit Carré1749, schließt er eine Vereinbarung ab.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Carré1749
1.3. Einheitliche Gastgewerbebedingungen: die Bedingungen, unter denen in den Niederlanden ansässige Gastgewerbeunternehmen wie Hotels, Restaurants, Cafés und verbundene Unternehmen (einschließlich Cateringunternehmen, Partyserviceunternehmen usw.) Dienstleistungen erbringen und Verträge abschließen.
1.4 Carré1749: Das Unternehmen, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vereinbarung und jedes Angebot, das durch Carréwird 1749 und/oder auf jede von/im Namen von Carré1749 wird durchgeführt.
1.5. Dienstleistungen: die von Carré1749 Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß der Vereinbarung zu erbringen sind. Zu den Dienstleistungen gehören insbesondere die Bereitstellung und Organisation exklusiver Veranstaltungen, Messen, Präsentationen und (Netzwerk-)Treffen vor Ort für den Geschäfts- und Privatkundenbereich, sowohl für Mitglieder als auch Nichtmitglieder der Organisation. Carré1749 .
1.6. Standort: der Standort zwischen dem Kunden und Carré1749 und der Standort sind in der Vereinbarung enthalten.
1.7. Vereinbarung: die unterzeichnete Auftragsbestätigung und/oder eine E-Mail-Bestätigung und/oder eine Online-Reservierung (einschließlich der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen) zwischen Carré1749 und dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen.
1.8. Parteien: Auftraggeber und Carré1749, oder an die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Landgoed Exploitatie BV
1.9. Webseite: eine von Carré1749 wurde eine Website angeboten.
1.10. Optionen: Optionen, die einem Datum und Ort zugeordnet sind, sind ab dem Zeitpunkt der Buchung zwei Wochen lang gültig. Carré1749 ist nicht verpflichtet, die (juristische) Person, die die Option eingetragen hat, über den Ablauf der Option zu benachrichtigen.

  1. Bewerbungsbedingungen

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, für jedes Angebot, das durch Carréwird 1749 und/oder auf jede von/im Namen von Carré1749 wird durchgeführt und ist ein integraler Bestandteil des Abkommens zwischen Carré1749 und dem Auftraggeber. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Vertrag hat der Vertrag Vorrang, sofern er wirksam unterzeichnet wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentliche Änderungen der Geschäftsbedingungen zur Folge haben und/oder die Risiken für den Auftraggeber erhöhen.
2.2 Carré1749 behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen der bestehenden Vereinbarung rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Ereignis, schriftlich informiert. Mit dem Kauf der Leistungen nach der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die geänderte Fassung als vom Kunden akzeptiert.
2.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern geändert werden. Carré1749 und der Kunde weichen ab. Carré1749 lehnt die Anwendung der vom Kunden verwendeten ausschließlichen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
2.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Optionen zu den Diensten. Eine Option auf die Dienste gilt für einen Zeitraum von zehn Werktagen. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
2.5. Eine Anwendbarkeit des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ (das „Wiener Kaufrecht“) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Venlo unter der Nummer 64563065 hinterlegt

 

  1. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung zustande durch Carré1749, durch mündliche oder schriftliche Anweisungen des Auftraggebers oder durch schriftliche Annahme eines Auftrags durch den Auftraggeber Carré1749 wurde ein Angebot unterbreitet.
3.2. Jeder Vertrag steht unter dem Vorbehalt der aufschiebenden Bedingung, dass die Dienstleistungen in ausreichender Menge und Kapazität verfügbar sind und vom Kunden angenommen werden. Carré1749 .
3.3 Carré1749 erstellt Ihnen auf Anfrage ein schriftliches Angebot für die Erbringung der Dienstleistungen. Das Angebot ist für die im Angebot angegebene Frist gültig. Ist keine Frist angegeben, gilt das Angebot für zehn (10) Werktage.
3.4. Ausdrücke von CarréAlle auf einer Website oder anderweitig gemachten Aussagen bezüglich der Dienstleistungen stellen ein unverbindliches Angebot dar und können sich ändern oder vorbehaltlich der Verfügbarkeit sein.

  1. Absage von Meetings und/oder Meetings, auch mit oder ohne Hotelzimmer und/oder Anpassung der Nummern der Vereinbarung über Meetings und/oder Meetings und/oder Hotelzimmer (mit Ausnahme von Hochzeiten)

4.1 Carré1749 wendet die Stornierungsbedingungen der Einheitlichen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe (UVH) auf ihre Vereinbarung über Reservierungen für Tagungen und/oder Konferenzen an, die bei der Handelskammer in Venlo unter der Nummer 64563065 hinterlegt ist, mit Ausnahme von Art. 4.2, der nachstehend als allgemeine Bedingung näher beschrieben wird und den entsprechenden Artikel der UVH ersetzt.
4.2 Wenn der Vertrag gekündigt wird, gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Im Falle einer Stornierung zwischen 8 und 6 Monaten vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 20 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  2. Im Falle einer Stornierung zwischen 6 Monaten und 2 Monaten vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  3. Im Falle einer Stornierung zwischen 2 Monaten und 40 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 75 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  4. Im Falle einer Stornierung zwischen 40 und 15 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carrézu zahlen 1749
  5. Im Falle einer Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 95 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  6. Bei Stornierungen 7 Tage oder weniger vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  7. Es ist nicht möglich, den mit der Stornierung verbundenen Wert für andere Dienste oder zu einem anderen Datum oder einer anderen Uhrzeit zu verwenden.
  8. Bis zu 14 Tage im Voraus können Sie die Zahlen um bis zu 10 % der dem Angebot zugrunde liegenden Gästezahl nach unten korrigieren. (Dies gilt ausdrücklich nicht für Hochzeiten)
    Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Änderung der Gästezahl aufgrund unseres Einkaufs nicht mehr möglich. Wir rechnen die uns bekannte Personenzahl 14 Tage im Voraus ab.

Stornierung von Hotelgruppenreservierungen (mehr als drei Zimmer)

4.a.1 Carré1749 wendet die Stornierungsbedingungen der Einheitlichen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe (UVH), die bei der Industrie- und Handelskammer in Venlo unter der Nummer 64563065 hinterlegt sind, auf seine Vereinbarung über Hotelgruppenreservierungen an, mit Ausnahme von Artikel 1749, der nachfolgend als allgemeine Bedingung beschrieben wird und den entsprechenden Artikel der UVH ersetzt.
4.a.2 Wenn der Vertrag gekündigt wird, gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Im Falle einer Stornierung zwischen 8 und 4 Wochen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  2. Im Falle einer Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 75 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  3. Im Falle einer Stornierung zwischen 2 Wochen und 3 Tagen vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Carrézu zahlen 1749
  4. Im Falle einer Stornierung zwischen 3 Tagen und dem Anreisetag vor dem Ausführungstermin ist der Kunde verpflichtet, 100 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Carré1749 zu zahlen.
  5. Bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag ist es möglich, den mit der Stornierung verbundenen Wert für die gleichen Leistungen oder zu einem anderen Datum oder einer anderen Uhrzeit zu verwenden. Der ursprüngliche Wert der Erstreservierung wird sofort nach der Schicht in Rechnung gestellt.

Absage von Hochzeiten

4.b.1 CarréGemäß Artikel 1749 gelten für die Vereinbarung über Hochzeiten, unabhängig davon, ob Hotelzimmer inbegriffen sind oder nicht, folgende Bedingungen:

  • Bei einer endgültigen Reservierung für eine Hochzeit bitten wir um eine Anzahlung von
    3000 € für Hochzeiten mit einem Angebotsbetrag bis zu 0 € und
    3500 € für Angebote mit einem Angebotsbetrag von mehr als 9000 €
  • Die Anzahlung und/oder die Annahme des Angebots gilt als definitive Reservierung. Im Falle einer Absage der Hochzeit wird der Betrag der Anzahlung nicht zurückerstattet und es gilt Folgendes:

- Bis einschließlich 240 Tage vor Beginn wird die Anzahlung in eine Stornogebühr umgewandelt

- Ab 240 Tage vor Beginn werden 50 % der Erstangebotssumme verrechnet

  • Bei einer Stornierung am ursprünglichen Hochzeitstag bieten wir die Möglichkeit, die Hochzeit innerhalb von 365 Tagen nach dem ursprünglichen Datum zu verschieben. Der Vorschuss wird während dieser Zeit aufrechterhalten. Nach diesem Zeitraum von 365 Tagen verfällt der Vorschuss und es erfolgt keine Rückerstattung.
  • Wenn Sie die Hochzeit in ein späteres Kalenderjahr verschieben möchten, erheben wir eine Preiserhöhung von 5 % auf den gesamten Angebotsbetrag.
  • Grundsätzlich kann ein Angebot ohne zusätzliche Kosten auf denselben Tag innerhalb desselben Kalenderjahres verschoben werden. Zum Beispiel von einem Freitag zu einem Freitag. Wird anstelle eines Freitags ein Samstag gewählt, erhöht sich das Angebot um den Mehrpreis, den der Samstag mit sich bringt.
  • Höhere Gewalt:

wenn die Dienstleistung (die Party, die Hochzeit usw.) nicht erbracht werden kann, weil ausschließlich Carré1749 Kann der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er die Rückerstattung der Vorauszahlung verlangen. Entstandene (und noch entstehende) Kosten können ihm in diesem Fall jedoch nicht in Rechnung gestellt werden. Carré1749. Denken Sie beispielsweise an einen engagierten DJ, Kleidung, Dekoration, Mietwagen, Drucksachen usw.

wenn der Gottesdienst (das Fest, die Hochzeit etc.) nicht genommen werden kann, weil nur Klient die Leistung nicht erwerben kann oder will, erfolgt keine Rückerstattung des Vorschusses bzw. angefallener Kosten und/oder Vorauszahlungen. Der Vorschuss ist auch nicht auf einen späteren Zeitpunkt „beweglich“ oder „übertragbar“.

wenn der Dienst kann nicht geliefert und nicht gekauft werden (denken Sie an die plötzliche Unerreichbarkeit des Ortes, eine Pandemie usw.) von den Parteien und die Parteien dies nicht zu vertreten haben, dann gilt Folgendes:
Die geleistete Vorauszahlung wird nicht zurückerstattet, sondern als Vorauszahlung für eine vergleichbare Veranstaltung mit mindestens gleichem Angebotswert verwendet. Diese Veranstaltung muss innerhalb von 365 Tagen nach dem ursprünglichen Termin stattfinden. Sollten die Parteien innerhalb dieses Zeitraums keinen passenden Termin finden, verfällt die Vorauszahlung zugunsten von [Name des anderen Vertragspartners/der anderen Vertragspartnerin]. Carré1749 und es erfolgt keine Rückerstattung.

Gästezahlen anpassen

4.c.1 Carré1749 wendet die folgenden Bedingungen auf alle seine Vereinbarungen und sonstigen Vorbehalte an:

-Gästezahlen anpassen Treffen: Die Zahlen können bis zu 7 Tage im Voraus nach unten angepasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bleibt die vereinbarte Rate bestehen.

- Anpassen der Gästezahlen für Partys, Abendessen, Getränke usw.: Die Zahlen können bis zu 14 Tage im Voraus nach unten angepasst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bleibt die vereinbarte Rate bestehen.

- Gästezahlen für Hochzeiten anpassen: Werden die Gästezahlen des genehmigten Angebots nach unten angepasst, hat dies keine Auswirkung auf die Angebotshöhe. Zusätzliche Gäste können nach Absprache zum jeweils geltenden Preis hinzugefügt werden.

  1. Entschädigung und Zahlung

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich für die CarréFür die erbrachten Dienstleistungen gemäß Artikel 1749 ist die im Vertrag festgelegte Vergütung in der in Absatz 4 dieses Artikels bestimmten Weise zu zahlen, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Dem Kunden ist bekannt, dass Carré1749 hat Anspruch auf weitere Vergütungen von diesen Dritten (Rückvergütungen) im Rahmen seiner Dienstleistungen über sogenannte Affiliate-Vereinbarungen mit Dritten.
5.2 Alle Gebühren können sich aufgrund des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses ändern. Carré1749 Unvorhergesehene Umstände, einschließlich Kostensteigerungen, Änderungen der Arbeiten oder einer Änderung des Auftrags. Unvorhergesehene Kostensteigerungen umfassen in jedem Fall: (a) unvorhergesehene vorläufige gesetzliche Kostensteigerungsmaßnahmen; (b) Verzögerungen, die durch Nichterfüllung seitens des Auftraggebers verursacht werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Änderung und die Entschädigung im Durchschnitt mehr als 8 % betragen. Normale Preissteigerungen aufgrund der Inflation gelten als in den Angeboten enthalten. Carré1749 .
5.3 Alle im Vertrag genannten Gebühren beinhalten die Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Nach Abschluss der Vereinbarung mit Carré1749 muss der Kunde 25 % des Gesamtbetrags des Angebots zahlen an CarréUm die Reservierung zu bestätigen, ist eine Anzahlung bis 17:49 Uhr erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung (oder nach anderweitiger Vereinbarung) in Rechnung gestellt. Selbstverständlich werden die endgültigen Kosten und alle weiteren Berechnungen in dieser Rechnung aufgeführt. Die Anzahlung ist auf das Bankkonto mit der Nummer [Kontonummer einfügen] zu überweisen. Carré1749. Der Kunde findet die korrekten Zahlungsdetails auf der Anzahlungsrechnung, die nach Abschluss der Veranstaltung versandt wird.

5.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Carré1749 Beträge, die in irgendeiner Weise verrechnet werden sollen von Carré1749 dem Kunden geschuldete Beträge.
5.6 Im Falle einer verspäteten Zahlung, Carré1749 das Recht: (a) die Erbringung der Dienstleistungen ohne vorherige Mahnung oder Benachrichtigung auszusetzen und (b) gesetzliche Zinsen zuzüglich fünf Prozent (5 %) auf den gesamten fälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Nichtzahlung zu erheben. Carré1749 wurde empfangen.
Der Auftraggeber erstattet alle Kosten, die Carré1749 müssen zur Eintreibung des geschuldeten Betrags Kosten entstehen, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten, wobei diese Kosten mindestens fünfzehn Prozent (15 %) des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 150 Euro, betragen müssen.
5.7 Der Kunde muss etwaige Einwände gegen die Schlussrechnung innerhalb von 48 Stunden nach deren Erhalt schriftlich einreichen an Carréum bekannt zu machen 1749.
5.8 Der Auftraggeber muss innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Veranstaltung etwaige Mängel gegenüber dem in der Auftragsbestätigung Vereinbarten schriftlich beanstanden. Diese muss eine klare Beschreibung des Widerspruchs enthalten.
5.9 Der Kunde kann die endgültige Gästezahl bis zu 7 Werktage vor der Veranstaltung mitteilen. Diese mitgeteilten Zahlen werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Carré1749, allerdings wird maximal 10 % weniger in Rechnung gestellt. Auch wenn die endgültigen Mengen um mehr als 10 % nach unten korrigiert werden.
5.10 Bei einer sogenannten exklusiven Hochzeit ist aufgrund der angepassten Personenzahl keine Preisabweichung möglich.

  1. Verpflichtungen Carré1749

6.1 Carré1749 wird die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Vereinbarung erbringen. Carré1749 verpflichtet sich, die Vereinbarungen im Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
6.2 Carré1749 behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen an den Kunden ganz oder teilweise auszusetzen, falls der Kunde mit der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug gerät.
6.3 Carré1749 behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen aufgrund unvorhergesehener Umstände, insbesondere technischer Art, zu verzögern. CarréFalls der Termin 1749 verschoben wird, besteht die Entschädigung für den Kunden in der Lieferung bis Carré1749 Ersatzleistungen für den Kunden nach gegenseitiger Absprache mit dem Kunden. Der Kunde kann in diesem Fall jedoch auch den Vertrag kostenfrei kündigen.

  1. Pflichten und Beschränkungen des Auftraggebers

7.1 Der Kunde erwirbt die Dienstleistungen unter Einhaltung der Bestimmungen des unterzeichneten Vertrages.
7.2 Der Auftraggeber ist zur Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet durch Carré1749, dies zu Beginn der Leistungserbringung und fortlaufend danach zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden an Carré1749, andernfalls gelten die Leistungen als vorbehaltlos angenommen. Meldet der Kunde einen Mangel der Leistungen an Carré1749 Berichte, werden Carré1749 Bestreben, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder die im gesellschaftlichen Umgang übliche Sorgfalt zu erwerben oder zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden und seinen Gästen untersagt, Reis, Konfetti, Luftschlangen, Blütenblätter und/oder ähnliche Produkte am Veranstaltungsort zu verwenden oder zu verstreuen. Bei Zuwiderhandlung werden dem Kunden zusätzlich 250,00 € Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Der Kunde und seine Gäste dürfen im Umkreis von einhundert Metern um den Veranstaltungsort keine Feuerwerkskörper oder ähnliche Produkte verwenden, es sei denn, der Kunde hat hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde(n) eingeholt. Eine Kopie dieser Genehmigung muss dem Kunden vor Beginn der Leistungen vorliegen. Carré1749 .
7.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Dienste zu verwenden für: (a) rechtswidrige Äußerungen; (b) das Belästigen von Personen, die sich nähern, bedrohen oder auf andere Weise stürzen.
7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Carré1749 ist bestrebt, die hohe Qualität seiner Dienstleistungen zu gewährleisten und teilt dem Kunden daher mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung die endgültige Anzahl der am Veranstaltungsort anwesenden Gäste schriftlich mit. CarréBestätigung 1749.
7.6. Verstoßen der Kunde und/oder seine Gäste und/oder von ihm oder durch ihn beauftragte Dritte gegen die Bestimmungen der Absätze 3, 4 und 5 dieses Artikels, so werden etwaige gegen ihn verhängte Geldbußen nicht fällig. Carré1749 sind in vollem Umfang auf den Kunden anzuwenden und an ihn weiterzugeben, unbeschadet des Rechts von Carré1749, um vom Kunden die volle Entschädigung zu fordern.
7.7 Dem Kunden und/oder seinen Gästen ist das Rauchen in allen überdachten Bereichen innerhalb oder in Verbindung mit dem Gebäude nicht gestattet. Carré1749, sofern nicht anders angegeben. Bußgelder, die aufgrund der Nichteinhaltung dieses Verbots verhängt werden, werden vollständig an den Kunden weitergegeben.

  1. Carré1749 Einrichtungen

8.1 Der Kunde garantiert, dass die Eigenschaften des Produkts durch Carré1749 Einrichtungen wurden zur Verfügung gestellt bei Carré1749 bleibt unveräußerlich (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) und entzieht Dritten, die Rechte in Bezug auf die Bestimmungen geltend machen oder Maßnahmen (wie die Beschlagnahme) des Eigentumsrechts ergreifen wollen, unverzüglich dieses Recht. Carréum 1749 und Carréum 1749 in dieser Hinsicht zu warnen.
8.2 Instandhaltung, Änderung oder Verlegung von Einrichtungen Carré1749 darf nur stattfinden durch Carré1749 oder mittels dessen Carré1749 beteiligte Dritte.
8.3 Carré1749 hat das Recht, vom Kunden den Abschluss einer Versicherung zur Risikodeckung zu verlangen. Der Kunde hat auf erstes Verlangen von Carré1749 die Verpflichtung, Zugang zu den diesbezüglichen Richtlinien zu gewähren.

  1. Weitere Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Bedingungen, die für die Durchführung einer Feier in unserem Hause gelten, wie z. B. eine Hochzeit oder ein Meeting.

  1. Ein Optionsplatz zu einem bestimmten Termin ist nur nach persönlicher Vorstellung vor Ort und auf Basis eines maßgeschneiderten Angebots nach Ihren Wünschen und Vorstellungen möglich. Wenn wir eine Option einräumen, wird im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Option platziert wurde.
    Mündliche Optionszusagen werden nicht gemacht.
  2. Eine Option ist maximal 4 Tage gültig. Wenn vor demselben Datum (innerhalb von 4 optionalen Tagen) eine weitere Anfrage eingeht, werden Sie kontaktiert. Sie müssen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist angeben, ob Sie die Option in eine definitive Reservierung umwandeln möchten. Eine Option wird maximal einmal verlängert. Ob eine Verlängerung einer auslaufenden Option möglich ist, wird durch bestimmt
    CarréRezension vom 1749.
  3. Die Änderung eines zuvor erstellten Zeitplans am Tag/zur Uhrzeit selbst wird nur in Absprache mit dem diensthabenden Manager genehmigt. Die Endzeit einer Hochzeit muss mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Die Mehrkosten außerhalb der Paketdauer von 12 Stunden betragen 500 Euro pro Stunde.
  4. Konfetti ist bei uns erlaubt. Für die Reinigung des Konfettis berechnen wir jedoch Reinigungskosten. Die Kosten betragen 250 € pro Zeit und Zimmer.
  5. Bitte sorgen Sie für Dekoration / Dekoration in einem unserer Räume oder (dort) draußen. Bitte entfernen Sie die Dekorationen auch am nächsten Tag (vor 11.00:250 Uhr). Geschieht dies nicht, müssen wir die Kosten der Räumung/Reinigung in Rechnung stellen. Diese Kosten betragen €XNUMX,-
  6. Eine Rauchmaschine ist in unserem Gebäude nicht erlaubt.
  7. Die Menüauswahl und die endgültige Gästezahl müssen uns 14 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
    Bis zu 14 Tage im Voraus können Sie die Zahlen um bis zu 10 % der dem Angebot zugrunde liegenden Gästezahl nach unten korrigieren.
    Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Änderung der Gästezahl aufgrund unseres Einkaufs nicht mehr möglich. Wir rechnen die uns bekannte Personenzahl 14 Tage im Voraus ab. Mit Ausnahme von exklusiven Hochzeiten.
  8. Wenn Sie Hotelzimmer gemietet haben, möchten wir die ausgefüllte Zimmerliste 14 Tage im Voraus erhalten, damit wir Ihren Gästen einen reibungslosen und korrekten Check-in ermöglichen können.
  9. Wir bitten Sie und Ihre Gäste um einen respektvollen Umgang mit unserer Einrichtung, Möbeln, Geschirr und Gläsern. Im Schadensfall sind wir gezwungen, die Kosten auf Ihrer Schlussrechnung zu berechnen. Der Wert wird für jeden Schadensfall bewertet, mit einem Minimum von 250 € pro Schadensfall.
  10. Für alle unsere Dienstleistungen gelten unsere einheitlichen Bedingungen für die Gastronomie. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Kopie davon zu.
  11. Normalerweise stehen die Flächen für Aufbau und Dekoration am Tag selbst ab 11:00 Uhr zur Verfügung. In Absprache ist es möglich, am Vortag zu dekorieren.
  12. Parkplätze stehen auf dem Gelände zur Verfügung. Carré1749. Carré1749 übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Diebstahl.
  13. Es ist nicht gestattet, die Hotelzimmer mit mehr als der für dieses Zimmer reservierten Personenzahl zu nutzen.
  14. Wenn ein Schaden am Eigentum von Carré1749 werden wir dies zunächst vom Organisator/Unterzeichner des Zitats erhalten.
  15. Ein Abbau der Discjockey-Anlage nach der Party ist nicht möglich. Der Abbau ist nur am Folgetag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr oder nach Absprache möglich.
  16. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

10.Datenschutz

Carré1749 wird die Dienstleistungen erbringen und die Daten des Kunden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz verarbeiten.

  1. Vertraulichkeit und Offenlegungsverbot

11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Bestehen, die Art und den Inhalt der Vereinbarung bzw. eines Angebots, das er durch Carré1749 ist oder wird erlassen und/oder von jeder Rechtshandlung, die von/im Namen von Carré1749 ist oder wird ausgeführt, sowie andere Geschäftsinformationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht weitergegeben werden. Carré1749 .
11.2 Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels wird vom Kunden eine Geldbuße in Höhe von 10.000,00 Euro pro Vorfall fällig und sofort zu zahlen. Carré1749 behält sich das Recht vor, vom Kunden eine vollständige Entschädigung zu fordern.

  1. Haftung und Schadensersatz

12.1 Carré1749 haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Stagnationsschäden, Verzögerungsschäden, Auftragsverluste, entgangenen Gewinn und Bearbeitungskosten des Kunden, seiner Gäste oder Dritter, die im Zusammenhang mit oder aufgrund des Vertrags oder der Dienstleistungen entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden durch nachweisliche Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens 1749 verursacht. Carré1749

12.2 Unbeschadet der übrigen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung von Carré1749 gegenüber dem Auftraggeber, aus welchem ​​Grund auch immer, pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt), beschränkt auf das vom Auftraggeber bereitgestellte Geld. Carré1749 Gebühr für die vereinbarten Leistungen (einschließlich MwSt.). Diese Gebühr sollte sich nach dem Umfang richten, in dem Carré1749 soll nicht den Erwartungen entsprochen haben. Geringfügige Abweichungen bei der Leistungserbringung berechtigen den Kunden nicht zu einer Entschädigung.
12.3 Der Auftraggeber, seine Gäste und/oder Dritte, die im Auftrag des Auftraggebers handeln, haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die sich aus der Carré1749 oder ein Dritter ist und/oder wird als direkte oder indirekte Folge eines zurechenbaren Versäumnisses und/oder einer rechtswidrigen Handlung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung, begangen vom Kunden, seinen Gästen und/oder im Namen des Kunden beauftragten Dritten, sowie für alle Schäden, die durch Tiere und/oder Substanzen und/oder Gegenstände verursacht werden, deren Eigentümer sie sind oder die unter ihrer Aufsicht stehen.
12.4 Carré1749 haftet nicht für Schäden an oder Verlust von Gütern, die von einem Gast des Auftraggebers und/oder einem vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag beauftragten Dritten an den Veranstaltungsort gebracht werden.
Der Kunde stellt eine Entschädigung sicher. Carré1749 gegen Ansprüche von Gästen und/oder Dritten, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag in diesem Zusammenhang beauftragt wurden.

  1. Dauer der Kündigung und Auflösung

13.1 Die Vereinbarung zwischen Carré1749 und der Kunde wird für das/die im Vertrag angegebene(n) Datum(e) und den im Vertrag genannten Ort abgeschlossen.
13.2 Carré1749 ist berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, wenn der Kunde (a) von der Bank als nicht kreditwürdig eingestuft wird. Carré1749 und/oder b) wenn der Auftraggeber eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
13.3. Die Parteien sind auch berechtigt, den Vertrag außergerichtlich ohne weitere Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn (a) die andere Partei für insolvent erklärt wird: (b) die Insolvenz der anderen Partei beantragt wurde: (c) die andere Partei hat Zahlungsaufschub gewährt wurde: (d) Zahlungsaufschub für die andere Partei beantragt wurde; € das Unternehmen der anderen Partei liquidiert wird; (f) die andere Partei stellt ihr Geschäft ein; (g) wenn ein wesentlicher Teil des Vermögens der anderen Partei beschlagnahmt wird; oder (h) wenn die andere Partei etwas tut oder unterlässt, das den Ruf und/oder die legitimen Interessen der ersten Partei ernsthaft schädigt, so dass sie dies nicht kann vernünftigerweise verlangt werden, dass der Vertrag fortgesetzt wird.
13.4. Ferner ist Carré1749 nach Rücksprache mit der zuständigen lokalen Behörde, die berechtigt war, den Vertrag aufgrund begründeter Besorgnis einer Störung der öffentlichen Ordnung sofort aufzulösen. Macht Carré1749 von dieser Autorität Gebrauch machen, dann wird Carré1749 haften nicht für Entschädigungen.
13.5 Wenn einer oder mehrere der in den Absätzen 2, 3 und 4 dieses Artikels genannten Fälle eintreten, erlöschen alle Ansprüche, dass Carré1749 und der Kunde ist sofort und bedingungslos fällig und zahlbar.

  1. Höhere Gewalt

Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert sind. Unter höherer Gewalt versteht man Naturkatastrophen, Kriege und nicht zurechenbares Versagen. Carré1749 beauftragte Dritte oder Lieferanten, die vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder unzureichende Verfügbarkeit von Einrichtungen und/oder Dienstleistungen, Hardware, Software und/oder Internet- oder anderen Telekommunikationsverbindungen zugunsten des Kunden, sofern die Ursache außerhalb der Kontrolle von 1749 liegt Carré1749 liegt, wie jede andere Situation, auf der Carré1749 kann keine (entscheidende) Kontrolle ausüben. Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien nicht verpflichtet, der jeweils anderen Partei etwaige durch die höhere Gewalt entstandene Schäden zu ersetzen.

  1. Geistigen Eigentums

15.1 Die Rechte an geistigem Eigentum an allen Dienstleistungen, die Carré1749 Lieferungen oder im Rahmen des Abkommens zur Verfügung gestellte Güter bleiben im Besitz von Carré1749 oder seinen Lizenzgebern. Soweit dies für die Nutzung der Dienste durch den Kunden erforderlich ist, werden ihm entsprechende Berechtigungen erteilt. CarréGemäß Artikel 1749 wird dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen eingeräumt.
15.2 Die geistigen Eigentumsrechte an Materialien, Einrichtungen und Daten, die der Kunde bereitstellt CarréGemäß Artikel 1749 bleiben die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechte bzw. Lizenzdaten beim Kunden.
Soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen durch Carré1749 gewährt Klienten Carré1749 ein beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte.
15.3 Der Kunde stellt den Kunden von jeglicher Haftung frei. Carré1749 für alle Ansprüche Dritter und Ansprüche Dritter, die sich daraus im Zusammenhang mit der Nutzung durch ergeben Carré1749 des vom Kunden an Carré1749 verstärkte Werkstoffdaten und die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte.

  1. Ausschließlichkeit

16.1 Der primäre Kontakt mit Verwandten von Carré1749 läuft ausschließlich über Carré1749. Der Kunde ist nur berechtigt, direkt Kontakt zu den Geschäftspartnern aufzunehmen. Carré1749 oder um diese Geschäftsbeziehungen und/oder Dritte direkt oder indirekt darüber zu informieren, dass die Geschäftsbeziehung (indirekt) auch ein Kunde des Kunden ist, sofern hierfür eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von [Name des Unternehmens/der Organisation] vorliegt. Carré1749 wurde erreicht
16.2 Carré1749 ist berechtigt, seine Dienstleistungen mehreren Kunden aus einer einzigen Branche anzubieten. Wenn der Kunde Branchenexklusivität wünscht, Carré1749 Wünsche, Wille CarréGemäß Artikel 1749 ist hierfür eine angemessene Entschädigung durch den Auftraggeber erforderlich.

  1. Übertragung von Verpflichtungen

17.1 Der Kunde kann eine (Teil-)Verpflichtung aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CarréDie Übermittlung von 1749 an Dritte ist untersagt. Dieser Einwilligung können Bedingungen beigefügt werden.
17.2 Im Verhältnis zu Dritten, die auf Wunsch des Auftraggebers und nach dessen Zustimmung handeln Carré1749 durch den Kunden oder CarréFalls 1749 gebucht werden, gelten die Stornierungsbedingungen dieser Drittanbieter.
17.3 Carré1749 kann seine Rechte und Pflichten aus den Verträgen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte übertragen. Carré1749 wird den Kunden schriftlich über eine solche Übertragung informieren.

  1. Diverse

18.1 Der Inhalt des Vertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen gemeinsam die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand.
18.2 Carré1749 kann nach eigenem Ermessen Dritte mit der Ausführung des Vertrags beauftragen.
18.3. Die Nichtigkeit eines oder mehrerer Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit des übrigen Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Sollten sich ein oder mehrere Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, werden die Parteien den ungültigen Teil(en) am nächsten halten.

19. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

19.1 Bei jeder Vereinbarung, bei der CarréDie Partei von 1749 ist, bei jedem Zitat, das von Carréwird 1749 und/oder auf jede von/im Namen von CarréIm Falle der Ausführung von 1749 gilt ausschließlich niederländisches Recht.
19.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden, werden so weit wie möglich durch angemessene Beratung beigelegt.
19.3. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit CarréUnabhängig davon, ob 1749 direkt oder indirekt Partei ist, werden die Entscheidungen ausschließlich vom zuständigen Gericht in getroffen.